Rechtsformen

Baugemeinschaften lassen sich in unterschiedlichen Rechtsformen realisieren. In der Planungs- und Bauphase bieten sich insbesondere die Gesellschaft bürgerliches Rechts (GbR) und die Genossenschaft an.

Die Entscheidung, welche Rechtsform die richtige ist, hängt von den speziellen Bedürfnissen der Baugemeinschaft ab. Die Klärung der verschiedenen Vor- und Nachteile mit unterschiedlichen Risiken und Haftungen sowie mögliche Finanzierungsarten sind Bestandteil der Projektentwicklung.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens wird aus der GbR in der Regel eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG).
Eine in der Planungs- und Realisierungsphase gegründete Genossenschaft bleibt bestehen.